Allgemeine Geschäftsbedingungen / Produkthinweise
der iCAS Consulting und Anwendungssysteme AG,
der Marke AVAKONTEC das 3d werk

für Verträge mit Verbrauchern

(Stand: November 2022)

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle ab 01.11.2016 abgeschlossenen Verträge der iCAS Consulting und Anwendungssysteme AG (nachfolgend „iCAS AG“ genannt) mit Verbrauchern im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

II. Vertragsschluss, Vertragsänderungen

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten werden in einer Vertragsurkunde schriftlich niedergelegt. Gleiches gilt für Zusicherungen und Nebenabreden. Die Wirksamkeit des
Vertrages ist von der Einhaltung der Schriftform jedoch nicht abhängig.
Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind die Mitarbeiter der „iCAS AG“ nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang
mit dem Vertrag zu treffen, die von einem mit dem Kunden geschlossenen schriftlichen Vertrag oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

III. Lieferzeit, Nachbestellungen, Preise, Versandkosten

  1. Die Lieferzeit für 3D-Druck-Figuren beträgt 2-3 Wochen.
  2. Nachbestellungen (Reprints) des bestellten 3D-Drucks sind vergünstigt gegenüber dem Erstpreis (Preise finden sie auf www.avakontec.de). Auf sein Verlangen werden die Vorlagebilder nach Anfertigung des 3D-Drucks sofort gelöscht.
  3. Alle Preise, die auf der Website der „iCAS AG“ angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise der „iCAS AG“ gelten für den vertraglich vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
    Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung/Leistung auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss entstehen, werden zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
  4. Jede 3D-Figur ist eine individuelle und einzigartige Sonderanfertigung, für die im Vorfeld ein großer Arbeitseinsatz erfolgt.  Hierfür müssen wir vor der Produktion eine Anzahlung von 70% des Endpreises berechnen – der Rest erfolgt bei Abholung.

Zahlen kann der Kunde vor Ort via EC-/Girocard oder Barzahlung.

IV. Abbildungsgenauigkeit und Farbwiedergabe des 3D-Drucks

Die Abbildungsgenauigkeit bleibt technisch bedingt immer hinter dem Original zurück. Kleinere Details können aus technischen Gründen teilweise nicht oder nicht genau abgebildet
werden, ohne dass dies einen Mangel darstellt. Es können Unschärfen und Druckstreifen entstehen, desgleichen leichte Unebenheiten in der Oberfläche z.B. bei Mustern
auf Kleidung, bei Flecken auf Tierfell o.ä.. Der Grad der Abbildungsgenauigkeit reduziert sich, je kleiner die gewählte Druckgröße im Verhältnis zum Original ist. Der Kunde
hat die Möglichkeit, vor Auftragserteilung die Abbildungsgenauigkeit anhand eines Vergleichs von 3D-Drucken verschiedener Größen mit den entsprechenden Vorlagebildern
zu ersehen. Eine genaue Farbwiedergabe vom Original ist technisch nicht möglich. Die Farben der 3D-Drucke fallen in der Regel anders, insbesondere blasser aus als die Originalfarben.
Deutliche Abweichungen ergeben sich v.a. bei glänzenden, reflektierenden oder transparenten Stoffen. Weiße Oberflächen werden in der Regel dunkler, mit einem
Graustich abgebildet, schwarze Oberflächen in der Regel in Anthrazit.

V. Aufbewahrung, Haltbarkeit und Reinigung von 3D-Drucken

Die 3D-Drucke werden im Pulverdruckverfahren aus Polymergipsmaterial hergestellt und mit Kunstharz überzogen. Sie sind zerbrechlich und nicht wasserfest. Jeglicher Kontakt mit Wasser ist zu vermeiden. Sie sind nicht geeignet für eine Aufbewahrung bei Temperaturen von weniger als 5 °C und mehr als 39 °C sowie bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von mehr als 65%. Die 3D-Drucke dürfen keiner dauerhaften direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Zum Entstauben sollte ein trockener, weicher Pinsel verwendet werden.

VI. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der „iCAS AG“ aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

 

VII. Gewährleistung, Haftung

  1. Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  2. Die Mängelanzeige kann entweder persönlich am Sitz der „iCAS AG“ erfolgen oder durch schriftliche Mängelanzeige (E-Mail an info@avakontec.de).
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den monierten 3D-Druck am Sitz der „iCAS AG“ abzugeben.
  4. Da es sich bei 3D-Drucken um komplizierte Einzelanfertigungen handelt, gilt die Nacherfüllung erst nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als fehlgeschlagen.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde der „iCAS AG“ den/die Mängel nicht
    innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware bzw. nach Entgegennahme der Leistung anzeigt.
  6. Die Haftung der „iCAS AG“ auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der „iCAS AG“ wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für
    garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die „iCAS AG“ behält sich das Eigentum an verkaufter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der „iCAS AG“ hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die „iCAS AG“ Ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die „iCAS AG““ berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern die „iCAS AG“ vom Vertrag zurückgetreten ist.
  4. Salvatorische Klausel, Geltung deutschen Rechts, Datenspeicherung

 

IX. Gutscheine

Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins erfolgt keine Erstattung, Anrechnung oder Neuausstellung des Gutscheinwertes.

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die „iCAS AG“ speichert Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung.